Über die Parkleuchten/vordere Positionlichter funktionieren
Frontpositionslichter (in Nordamerika als Parklichter und in Großbritannien als Seitenlichter bekannt) sorgen nachts für gute Sichtbarkeit stehender Fahrzeuge. Sie sind so konzipiert, dass sie wenig Strom verbrauchen und daher auch bei längerem Parken eingeschaltet bleiben können. Trotz der britischen Bezeichnung sind sie nicht mit den unten beschriebenen Seitenmarkierungsleuchten identisch. Die Frontpositionslichter an jedem Fahrzeug müssen weißes Licht ausstrahlen, mit Ausnahme von Motorrädern, die gelbe Frontpositionslichter haben dürfen.
In Deutschland schreibt die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) eine andere Funktion dieser Leuchten vor: Bei ausgeschalteter Zündung kann der Fahrer vorne links oder rechts ein schwaches weißes Licht und hinten ein rotes Licht aktivieren. Diese Funktion dient beim Parken in engen, unbeleuchteten Straßen dazu, das geparkte Fahrzeug für herannahende Fahrer sichtbar zu machen. Diese Funktion, die nach UN- und US-Vorschriften optional ist, wird in den USA passiv durch vorgeschriebene Seitenmarkierungsreflektoren erfüllt.
Hinweis: Einige Vland-Scheinwerfer/Rücklichter haben keine Parklichter/Positionslichter, es können Warnleuchten am Armaturenbrett erscheinen. Sie können diese Funktion deaktivieren, wenn Ihr Fahrzeug Parklichter/Positionslichter am Armaturenbrett anzeigt. („Seitenmarkierungs-Retroreflektoren“ können diese Funktion ersetzen.)
Referenzquellen:
- „FMVSS Nr. 108: Lampen und Reflektoren“
- „UN-Verordnung 48"
- "Seitenlichtdefinition"
- „J2442: Harmonisierte Bestimmungen für den Einbau von Außenleuchten und Rückstrahlern an Straßenfahrzeugen (außer Motorrädern)“
- „UN-Regelung 53, „Einbau von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Stufe L3“
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